Beherbergungsverbot
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden Übernachtungsangebote derzeit im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Dieses Übernachtungsverbot für touristische Zwecke bleibt mindestens bis einschließlich 11. April 2021 bestehen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, sollte möglichst verzichtet werden. Haben Sie eine bestehende Buchung für diesen Zeitraum in St. Peter-Ording oder auf der Halbinsel Eiderstedt? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter.
Diese Regelungen können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.